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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gasthof


Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung Gästezimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gasthofes. Die Unter- oder Weitervermietung der Überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gasthofes. Geschäftsbedingungen des Kunden finden zur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.



Vertragsabschluß,-partner; Verjährung

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Gasthof zustande. Dem Gasthof steht es frei, die Zimmerbuchungen schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind der Gasthof und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Gasthof gegenüber zusammen mit dem Kunden, als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gasthofaufnahmevertrag, sofern dem Gasthof eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Soweit der Gasthof im Rahmen des Vertragsverhältnisses Werkleistungen erbringt oder mit dem Kunden Verträge über die Lieferung neu hergestellter Sachen abschließt, verjähren evt. Ansprüche wegen Mängel mit Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, für alle übrigen Ansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate. Vorstehendes gilt nicht, im Falle einer Haftung des Gasthofes für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gasthofes, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.



Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Der Gasthof ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weitern Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preis des Gasthofes zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Gasthofes an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Gasthof allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben. Die Preise können vom Gasthof ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gasthofes oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Gasthof dem zustimmt. Rechnungen des Gasthofes ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 8 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Gasthof ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fälligzustellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Gasthof berechtigt, Verzugszinsen gem. § 288 BGB zu berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Der Gasthof ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit/wegen einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gasthofes aufrechnen oder mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.



Rückritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Der Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gasthof geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gasthofes. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Gasthofs oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Sofern zwischen dem Gasthof und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gasthofs auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht auf Rücktritt schriftlich gegenüber dem Gasthof ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Gasthofes oder eine von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat des Gasthof die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer, sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Der Gasthof wir den ihm Entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden wie folgt pauschalieren: Der Kunde ist dann verpflichtet 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70 % für Halbpension zu zahlen.



Abweichend gilt für Veranstaltungen (Feiern) folgende Regelung:
Absagen gesamter Veranstaltungen:

bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn     kostenfrei
bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn     50 % vom Veranstaltungswert
bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn       60 % vom Veranstaltungswert


Absagen einzelner Teilnehmer:

bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn     kostenfrei
ab 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn     50 % vom Veranstaltungswert
Ziffer 6 (Rücktritt des Kunden, Abbestellungen, Stornierungen) bleibt unberührt.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Gasthof entstandener Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.



Rücktritt des Gasthofs

Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Gasthof in diesem Zeitraum einerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Gasthofs auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Gasthof gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Gasthof ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist der Gasthof berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Gasthof nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; der Gasthof begründeten Anlass zu der Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Gasthofleistung den reibungslosen Geschäftbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gasthofs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gasthofs zuzurechnen ist. ein Verstoß gegen den obigen Abschnitt „Geltungsbereich“ Absatz 2 vorliegt. Der Gasthof hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegen den Gasthof, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Gasthofs, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.



Zimmerbereitstellung, - übergabe und – rückgabe

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreistages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Gasthof über dem ihn dadurch entstehenden Schaden hinaus für zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei, dem Gasthof nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.



Haftung des Gasthofs

Die Haftung des Gasthofs ist, soweit es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) im leistungstypischen Bereich handelt, beschränkt auf Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Gasthofs, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; dies gilt nicht im Falle der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gasthofs auftreten, wir des Gasthof bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben oder einen möglichen Schaden gering zu halten. Für eingebrachte Sachen haftet der Gasthof dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,-- Euro, sowie Geld und Wertgegenstände bis zu 800,-- Euro, Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von 5.000,-- Euro im Gasthofsafe aufbewahrt werden; in diesem Fall gelten die im vorstehenden Satz angegebenen Haftungsgrenzen nicht. Der Gasthof empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlagen des Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Gasthof Anzeige macht(§ 703 BGB) Für die unbeschränkte Haftung des Gasthofs gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Gasthofgarage oder auf dem Gasthofparkplatz auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellte wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Gasthofgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Gasthof nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Gasthofs. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Gasthof übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.



Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Gasthofaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungsort und Zahlungsort ist Lintach. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck – und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Gasthofs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 12 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Gasthofs. Es gilt das deutsche Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gasthofaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.






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